300 Jahre Kant, 75 Jahre Grundgesetz

Zwei Veranstaltungsreihen des „Schülerlabors Geisteswissenschaften“ zur Kunstfreiheit

Petitionen gegen „rassistische“ Pflichtlektüre im Deutsch-Abitur – ein Antisemitismus-Eklat auf der documenta XV – Entfernung eines als frauenverachtend geächteten Gedichts aus dem öffentlichen Raum:  Wie andere Felder der Politik und Gesellschaft ist auch das der Kultur gegenwärtig von Skandalisierungstendenzen und affektiver Polarisierung geprägt, und meist ist es die „Kunstfreiheit“, an der sich die Auseinandersetzungen entzünden. 

Doch was versteht man eigentlich darunter – und was ist sie nicht? Wo leitet sich das Konzept her und in welchem Zusammenhang ist es entstanden? In welchem Verhältnis steht die Kunstfreiheit zu anderen fundamentalen Normen, etwa dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht?

Aus Anlass des 300. Geburtstags von Immanuel Kant und zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geht das „Schülerlabor Geisteswissenschaften“ der Genese und Bedeutung der Kunstfreiheit zwischen April und Juli in zwei Veranstaltungsreihen nach, die sich an Leistungskurse der Fächer Philosophie, Deutsch und Politikwissenschaft/Politische Bildung richten.

Anmeldebeginn für beide Reihen ist der 18. März. Nähere Informationen unter https://aus.bbaw.de/schuelerlabor/aktuell  

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